Kleinbetragsrentenabfindung - Riesterförderung, Altersvorsorge, Rente
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Kleinbetragsrentenabfindung

Kleinbetragsrentenabfindung

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Begriff

Der Begriff der „Kleinbetragsrentenabfindung“ stammt aus der Riester-Förderung. Erwirbt ein Steuerpflichtiger nur einen geringen monatlichen Rentenanspruch, kann der Altersvorsorge-Anbieter diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung abgelten. Einmalzahlungen sind als sonstige Einkünfte zu versteuern, wobei die für außerordentliche Einkünfte geltende ermäßigte Besteuerung Anwendung findet (§ 22 Nr. 5 Satz 13 Einkommensteuergesetz - EStG).

Wichtige Änderung

Die Finanzverwaltung hat jüngst mit Schreiben vom 17.2.2020 (IV C 3 - S 2220-a/19/10006 :001) die im

Schreiben zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (BStBl. 2018 I S.93) vertretene Auffassung zur Kleinbetragsrentenabfindung dahingehend relativiert, dass eine erneute Prüfung der Voraussetzungen notwendig wird, wenn zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem verschobenen Beginn der Auszahlungsphase auf den 1.1. des Folgejahres (was vertragsrechtlich möglich ist) eine Kapitalübertragung zugunsten des abzufindenden Vertrages stattfindet.

Stand: 30. März 2020

Bild: Alexander Raths - stock.adobe.com

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Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

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ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

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