Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau - Abschreibung, Mietwohnung, Hausbau
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Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

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Sonder-AfA

Investitionen in den Mietwohnungsneubau sind steuerlich von einer besonders hohen Sonderabschreibung begünstigt. Während für gewöhnliche Mietimmobilien im Regelfall 2 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden können, können für neue Wohnungen im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den folgenden drei Jahren bis zu 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung, also insgesamt 7 %, in Anspruch genommen werden.

Stichtag 31.12.2021

Voraussetzung ist u. a., dass der Bauantrag vor dem 1.1.2022 gestellt wird bzw. noch bis 31.12.2021 mit den Baumaßnahmen begonnen worden ist. Immobilieninvestoren sollten daher noch bis Monatsende ihre Bauanträge einreichen.

Stand: 27. Oktober 2021

Bild: ©ah_fotobox/stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

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ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

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