Corona: Auswirkungen auf gesetzliche Sozialversicherungspflicht - Corona, Sozialversicherungspflicht, Entgelt, Krankenversicherung, Pflegeversicherung
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

Corona: Auswirkungen auf gesetzliche Sozialversicherungspflicht

Corona: Auswirkungen auf gesetzliche Sozialversicherungspflicht

/news_mandanten/

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (diese beträgt in 2020 € 62.550,00 jährlich bzw. € 5.212,50 monatlich), sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Rahmen der Corona-Krise stellen sich Arbeitnehmer oft die Frage, ob eine vorübergehende Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zur Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung führt. Eine vorübergehende Unterschreitung tritt z. B. ein durch Betriebsschließungen oder durch andere mit der Corona-Pandemie im Zusammenhang stehende Einkommenskürzungen.

Ansicht des GKV-Spitzenverbandes

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) hat sich zu dieser Frage bislang nicht explizit geäußert, vertritt aber in dem Schreiben vom 20.3.2019 „Grundsätzliche Hinweise – Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze“ die Auffassung, dass sich durch die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld nichts am aktuellen Versicherungsstatus ändert. Denn der eigentliche Entgeltanspruch bleibt hier dem Grunde nach unberührt.

Kurzfristige Entgeltminderungen

Verzichtet der Arbeitnehmer in der Corona-Krisenzeit auf einen Teil seines Arbeitsentgelts bzw. mindert sich der Entgeltanspruch durch die Corona-Krise, ist dies ebenfalls für den Versicherungsstatus unbedeutend, sofern die Minderung nur von kurzer Dauer ist. Von einer kurzen Dauer ist im Regelfall bei einem Entgeltminderungszeitraum von bis zu drei Monate auszugehen.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK