Ortsübliche Vergleichsmiete - Wohnraum, Mieterhöhungen
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

Ortsübliche Vergleichsmiete

Ortsübliche Vergleichsmiete

/news_mandanten/
Mehr zum Thema

Mieterhöhungen

Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung. Bemessungsgrundlage war bisher der in derselben Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum innerhalb der letzten vier Jahren erzielte übliche Mietpreis. Dieser Betrachtungszeitraum soll nun auf sechs Jahre verlängert werden.

Gesetzesinitiative

Der Bundesrat hat hierzu am 20.12.2019 einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen (BR-Drucks. 664/19 (Beschluss), Grunddrucksache BR-Drucks. 664/19). Ziel der Gesetzesinitiative ist, Schwankungen auf dem Markt für Mietwohnungen besser aufzufangen, um so den Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verringern.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Imillian - Fotolia.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK