Auslandsreisepauschalen 2026 - Werbungskosten, Verpflegungspauschbeträge, Übernachtungspauschale
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

Auslandsreisepauschalen 2026

Auslandsreisepauschalen 2026

/news_mandanten/

Auslandsreisen

Für beruflich bedingte Auslandsreisen berücksichtigen die Finanzbehörden Mehraufwendungen für Verpflegung regelmäßig als Werbungskosten/Betriebsausgaben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht alljährlich aktualisierte anwendbare Pauschbeträge. Für 2026 gelten die im BMF-Schreiben vom 5.12.2025 (IV C 5 - S 2353/00094/007/012) veröffentlichten Pauschsätze.

Neue Länder und Städte

Neu in die Länderliste aufgenommen wurden die Länder Pakistan (Verpflegungspau-schbetrag mindestens 24 Std. = € 41,00, mehr als 8 Std. = € 28,00, Übernachtungspauschale = € 199,00), Rumänien (Verpflegungspauschbetrag mindestens 24 Std. = € 38,00, mehr als 8 Std. = € 25,00, Übernachtungspauschale = € 103,00) sowie für die Schweiz die Stadt Bern (Verpflegungspauschbetrag mindestens 24 Std. = € 82,00, mehr als 8 Std. = € 55,00, Übernachtungspauschale = € 195,00).

Werbungskosten / Betriebsausgabenabzug

Die in der Übersicht zu dem BMF-Schreiben aufgeführten Pauschbeträge für Übernachtungskosten können ausschließlich für eine lohnsteuerfreie Arbeitgebererstattung angewendet werden, nicht aber für den tatsächlichen Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug (R 9.7 Absatz 3 Lohnsteuerrichtlinien (LStR), R 4.12 Einkommensteuerrichtlinien (EStR)). Die Pauschbeträge können außerdem für die Geltendmachung von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland verwendet werden.

Stand: 27. Januar 2026

Bild: naka - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK