Betriebsprüfungen in Corona-Zeiten - Betriebsprüfung, Covid, Corona, Außenprüfung
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Betriebsprüfungen in Corona-Zeiten

Betriebsprüfungen in Corona-Zeiten

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FAQ-Katalog der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat auf die Fragen, ob und in welcher Art und Weise Außenprüfungen während der Corona-Krise stattfinden können, wie folgt geantwortet:

Betriebsprüfungen finden statt

Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) finden auch während der Corona-Krise statt. Allerdings sollen die Prüfungen nicht in den Geschäftsräumen der Unternehmen oder im Büro des Steuerberaters, sondern in den Amtsräumen des Finanzamtes selbst durchgeführt werden.

Anordnung von Betriebsprüfungen

Die Anordnung einer Betriebsprüfung (Außenprüfungen) liegt ja stets im Ermessen der Behörde. Die BP-Stellen sollen im Vorfeld einer Anordnung „die aktuelle Situation, die Belange der zu prüfenden Unternehmen sowie gesundheitliche Aspekte angemessen berücksichtigen“, heißt es in dem Antwortkatalog. Dies soll besonders gelten im Hinblick auf die Prüfungswürdigkeit und des Prüfungszeitpunktes.

Verschiebung von Außenprüfungen

Unternehmer bzw. ihre steuerlichen Berater können grundsätzlich Anträge auf Verschiebung bereits angeordneter Prüfungen oder auf Unterbrechung einer bereits laufenden Außenprüfung stellen. Die Anträge sollen Hinweise auf „die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise“ bzw. „Hinweis auf konkrete Hinderungsgründe aufgrund der Corona-Krise“ enthalten. Die Prüfstellen treffen danach eine „Entscheidung im jeweiligen Einzelfall“. Die Verschiebung oder die Unterbrechung einer Außenprüfung führt zur Hemmung des Verjährungseintritts bei den zu prüfenden Steuern.

Virtuelle Schlussbesprechungen

Die Finanzverwaltung hat Schlussbesprechungen vor Ort bis auf Weiteres ausgesetzt. Alternativ können telefonische Besprechungen oder Besprechungen per Videokonferenz durchgeführt werden oder es werden die Prüfungsfeststellungen schriftlich zur Stellungnahme übersandt.

Aktueller Fragen-/Antwortenkatalog unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf;jsessionid=B46DF3212341940642BFBBA1752CB370.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=26

Stand: 29. Juni 2020

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

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Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

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Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

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