Geplante steuerliche Neuerungen im Koalitionsvertrag - Elektromobilität, Überstunden, Pendlerpauschale
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Geplante steuerliche Neuerungen im Koalitionsvertrag

Geplante steuerliche Neuerungen im Koalitionsvertrag

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Koalitionsvertrag

Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen 144-seitigen Koalitionsvertrag verständigt. Unter den einkommensteuerlichen Maßnahmen sind insbesondere der geplante „Investitions-Booster“ sowie neue Kaufanreize für E-Fahrzeuge zu erwähnen. Der Investitions-Booster soll in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von 30 % für 2025 bis 2027 kommen.

Kaufanreize für E-Fahrzeuge

Zur Förderung der E-Mobilität enthält der Koalitionsvertrag acht Punkte. Unter anderem soll die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Begünstigung von Dienstwagen von derzeit € 70.000,00 auf € 100.000,00 angehoben werden. Des Weiteren ist eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge geplant. Details dazu enthält der Koalitionsvertrag nicht. E-Autos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuerbefreiung profitieren. Darüber hinaus sind eine Förderung von Plug-In-Hybrid-Technologie/PHEVs und Elektrofahrzeugen mit Range Extender/EREV und entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene geplant. Die neue Bundesregierung will den Ladenetzausbau fördern und emissionsfreie LKWs von der Mautpflicht befreien.

Überstundenzuschläge, Pendlerpauschale

Überstundenzuschläge „die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen“, wie es im Koalitionsvertrag heißt, sollen steuerfrei gestellt werden. Außerdem soll die Pendlerpauschale ab 1.1.2026 auf 38 Cent bereits ab dem ersten Entfernungskilometer dauerhaft erhöht werden (bisher erst ab dem 21. Entfernungskilometer).

Übungsleiter/Ehrenamt

Die Koalition will die Übungsleiterpauschale von bisher € 3.000,00 auf € 3.300,00 und die Ehrenamtspauschale von aktuell € 840,00 auf € 960,00 erhöhen. Ein genauer Zeitpunkt für die Erhöhung wurde nicht genannt.

Freiwilliges längeres Arbeiten

Die neue Regierung will Rentner für längeres Arbeiten animieren. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiter arbeitet, soll eine Steuerfreistellung für Gehälter von bis zu € 2.000,00 im Monat erhalten.

Stand: 25. Mai 2025

Bild: D.e.a.r - stock.adobe.com

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Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

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