Gewinnminimierung für 2020 - Gewinn, Bilanzierung, Betriebsvermögen
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

Gewinnminimierung für 2020

Gewinnminimierung für 2020

/news_mandanten/

Gewinnermittlung

Bei bilanzierenden Unternehmen wird der steuerpflichtige Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Zu versteuern ist jener Gewinn, der sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ergibt, zuzüglich der Entnahmen und abzüglich aller Einlagen (§ 4 Abs. 1 Einkommensteuergesetz – EStG).

Aktivposten minimieren

Ein möglichst niedriger steuerpflichtiger Gewinn wird folglich u. a. durch Minimierung der Aktivposten in der Bilanz erreicht. Hierzu müssen in erster Linie alle Abschreibungswahlrechte optimal ausgeschöpft werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter (das sind bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten netto € 800,00 nicht übersteigen) sollten noch in 2020 voll abgeschrieben werden.

Degressive statt lineare AfA

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen die degressive Abschreibung für in den Steuerjahren 2020 und 2021 angeschaffte Wirtschaftsgüter vorübergehend zugelassen. Statt der linearen Abschreibung kann eine degressive Abschreibung bis zum 2,5-Fachen der linearen Abschreibung, maximal 25 % pro Jahr, in Anspruch genommen werden.

An die Ladenhüterbewertung denken

Unternehmer aus dem Bekleidungshandel sollten ihr Sortiment regelmäßig nach Artikeln durchforsten, die aus der Mode gekommen sind. Für solche Artikel lässt die Finanzverwaltung in R 6.8 II S. 3 ff. der Einkommensteuer-Richtlinien eine Ausnahme zu. Ladenhüter können anstelle der Anschaffungskosten mit jenem Betrag angesetzt werden, der sich aus dem voraussichtlich erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug des durchschnittlichen Unternehmergewinns und des nach dem Bilanzstichtag noch anfallenden betrieblichen Aufwands ergibt.

Schuldposten maximieren

Spiegelbildlich zur Aktivaminimierung wird ein möglichst niedriger steuerpflichtiger Gewinn auch mit einer Maximierung der Passivseite der Bilanz (Schuldposten) erreicht. Hierzu sollte der Unternehmer in 2020 noch alle möglichen Rückstellungen bilden. U. a. sollte an folgende Rückstellungen gedacht werden: Rückstellungen für in 2020 unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Rückstellungen für Dienstjubiläumszuwendungen (§ 5 Abs. 3 Einkommensteuergesetz- EStG) oder Gewährleistungsrückstellungen.

Stand: 24. November 2020

Bild: cirquedesprit - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK