Urlaubsgeld als Fahrtkostenzuschuss - Urlaubsgeld, Fahrtkosten, Steuerfrei
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

Urlaubsgeld als Fahrtkostenzuschuss

Urlaubsgeld als Fahrtkostenzuschuss

/news_mandanten/

Urlaubsgeld

Alljährlich zu Beginn der Reisezeit drängt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung eines gewährten Urlaubsgeldes auf. Tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbartes Urlaubsgeld fällt regelmäßig unter die reguläre Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Dem Arbeitnehmer bleibt im Regelfall nur die Hälfte.

Freiwilliges Urlaubsgeld

Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber Urlaubsgeld freiwillig – also ohne arbeitsvertraglichen oder tariflichen Anspruch – bezahlt. Dies bietet sich z. B. gegenüber solchen Arbeitnehmern an, die für dieses Jahr noch keine zusätzlichen Leistungen, wie z. B. einen Fahrtkostenzuschuss, erhalten haben und denen man eine möglichst steuerschonende Zuwendung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewähren will. Freiwillig gezahltes Urlaubsgeld als Entfernungspauschale ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber kann die Zuwendung mit 25 % Steuer pauschalieren, dann erfolgt keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale beim Arbeitnehmer.

Entfernung entscheidend

Wird Urlaubsgeld anstelle eines Fahrtkostenzuschusses gewährt, muss sich die Höhe der Zuwendung an den Entfernungskilometern zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und der ersten Tätigkeitsstätte sowie der Anzahl der Tage bemessen, zu diesen der Arbeitnehmer den Betrieb aufsucht. Es gelten hierbei die gesetzlichen Entfernungspauschalen. Für die ersten 20 Kilometer können je € 0,30 und für jeden weiteren Kilometer € 0,38, höchstens jedoch € 4.500,00 im Kalenderjahr angesetzt werden. Ein höherer Betrag als € 4.500,00 kann nur dann angesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 Einkommensteuergesetz/EStG).

Beispiel

Arbeitnehmer A wohnt 50 km vom Beschäftigungsort entfernt und sucht die Beschäftigungsstätte an 200 Tagen im Jahr auf. A könnte von seinem Arbeitgeber bis zu (200 x 0,30 * 20 + 200 x 0,38 * 30) = € 3.480,00 steuerfreies oder pauschal versteuertes Urlaubsgeld als Fahrtkostenzuschuss erhalten.

Anspruch auf Urlaubsgeld

Besteht ein arbeitsvertraglicher oder tariflicher Anspruch auf ein Urlaubsgeld, funktioniert die steuerfreie Auszahlung in Form eines Fahrtkostenzuschusses oder die Pauschalversteuerung nicht.

Stand: 27. Juni 2023

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK