Vervielfältiger 2023 - Corona, Vermögensübertragung, Bundesfinanzministerium
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

Vervielfältiger 2023

Vervielfältiger 2023

/news_mandanten/

Bewertung von Nutzungen und Leistungen

Bei lebzeitigen Vermögensübertragungen gegen Vorbehalts- oder Zuwendungsnießbrauch kann der Kapitalwert des lebenslangen Nutzungsrechts regelmäßig vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden. Der Nießbrauch-Kapitalwert errechnet sich aus dem maßgeblichen Jahreswert, der mit einem bestimmten Vervielfältiger multipliziert wird. Dieser wird jährlich neu ermittelt (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bewertungsgesetz/BewG).

BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 14.11.2022 (IV C 7 - S 3104/19/10001 :00) die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für 2023 veröffentlicht. Die Werte wurden auf Basis der Sterbetafel 2019/2021 des Statistischen Bundesamts berechnet.

Niedrigere Vervielfältiger

Die Vervielfältiger 2023 liegen allgemein leicht unterhalb der Werte der Vorjahre. Dies liegt unter anderem an der durch Corona (COVID-19) höheren Sterblichkeit für die meisten Altersgruppen in den Erhebungsjahren. So liegt beispielsweise die durchschnittliche Lebenserwartung eines 50-jährigen Mannes nach der aktuellen Tabelle bei 30,25 Jahren, der Vervielfältiger bei 14,983. In der für 2022 maßgeblichen Tabelle liegt die Lebenserwartung bei 30,34 Jahren, der Vervielfältiger beträgt 15,001.

Fazit

Für die Praxis bedeutet dies, dass die Nießbrauch-Kapitalwerte bei Vermögensübertragungen 2023 niedriger ausfallen. Dies führt zu einem höheren steuerpflichtigen Erwerb und damit zu einer höheren Schenkungsteuer.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: weyo - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK