Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024 - Bundesfinanzhof, Bilanzierung, Steuerpflichtig
Wir setzen auf moderne Prozesse und erfahrene Berater

Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024

Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024

/news_mandanten/

BFH-Jahresbericht

Der Bundesfinanzhof/BFH listet alljährlich in seinem Jahresbericht anhängige Verfahren von besonderer Relevanz auf, für die im jeweils kommenden Jahr eine Entscheidung zu erwarten ist.

Private Kfz-Nutzung

Unter den im Jahresbericht 2023 gelisteten Verfahren finden sich zwei Verfahren betreffend die Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen III R 34/22 geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Anscheinsbeweis der privaten Mitbenutzung erschüttert werden kann, wenn kein Fahrtenbuch geführt wurde. Anscheinsbeweis heißt, dass die Finanzbehörde von Amts wegen die private Mitbenutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als typischen Lebenssachverhalt unterstellen kann und die bzw. der Steuerpflichtige die ausschließliche betriebliche Nutzung nachweisen muss. Interessant zum Thema Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung scheint auch das anhängige Verfahren VIII R 12/21. Hier geht es ebenfalls um die Widerlegung des Anscheinsbeweises der privaten Mitbenutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Luxusfahrzeugs (Lamborghini Aventador) ohne Fahrtenbuch.

Bilanzierung

Unter den bilanzsteuerrechtlichen Sachverhalten fällt das anhängige Verfahren XI R 19/21 besonders ins Auge. Für die Bilanzierungspraxis wird mit Spannung die Entscheidung zu der offenen Frage erwartet, in welchem Jahr eine Rückstellung für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuerbeträge und für Steuerberatungskosten aufgrund einer Betriebsprüfung zu bilden ist. Offen ist, ob dies im Jahr der wirtschaftlichen Veranlassung oder in dem Jahr zu erfolgen hat, in dem der Sachverhalt von der Betriebsprüfung aufgegriffen wird.

Automatischer Informationsaustausch

In dem Verfahren IX R 36/21 geht es um die Verfassungskonformität der nationalen Rechtsgrundlage für den automatischen Informationsaustausch: das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz. Zu entscheiden hat der BFH, ob das Gesetz gegen die Grundrechte betroffener Steuerpflichtiger verstößt.

Stand: 27. März 2024

Bild: H_Ko - stock.adobe.com

Wir über uns
Unser Team der Steuerkanzlei in Kamenz setzt auf moderne Prozesse: zur Unterstützung der Mandanten tragen wir nicht nur durch die klassische Steuerberatung bei, sondern beraten auch zu Immobilienerwerb & -verkaufSchenkungssteuer und Erbschaftsteuer. Sie haben Fragen zur Einkommensteuererklärung oder anderweitigen Themen? Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Katrin E. Lieberwirth Steuerberaterin

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Ab Montag, dem 23.03.2020 verändern wir unsere Öffnungszeiten und sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar.

Aufgrund der Corona Pandemie in Deutschland befinden sich die meisten Mitarbeiter im Homeoffice.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, sollten Sie Ihren Sachbearbeiter nicht persönlich in der Kanzlei sprechen oder ihn telefonisch erreichen können. Unterlagen können in dieser Zeit weiterhin persönlich abgegeben oder abgeholt werden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Katrin E. Lieberwirth

OK